Sachverständigenbüro für BRANDSCHUTZ
Dip.-Ing. (FH) Volker Gnewuch

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26.10.2017

Formular 08.6 – Erklärung zum Brandschutznachweis (GK 1-3)

Diese Erklärung des Nachweiserstellers ist gemäß § 14 Absatz 1 Bauvorlagenverordnung bei Regelbauten der Gebäudeklasse 1-3 erforderlich, da der Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft wird.

 Vorschriften etc.
 08.6 Erklärung zum Brandschutznachweis_1.pdf


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